Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Auswirkungen auf die Trinkwasserentnahme

Angesichts der anhaltenden Trockenheit und den niedrigen Wasserständen in den Talsperren hat das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 03.08.2026 eine Allgemeinverfügung mit folgenden Schwerpunkten erlassen:

  1. Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wird untersagt
  2. Die Wasserentnahme aus Leitungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung zur Befüllung privater Pools ab einer Gesamtfüllmenge von 300 l wird untersagt.
  3. Die Wasserentnahme aus Leitungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung zur Bewässerung wird in der Zeit von 9 – 19 Uhr untersagt.
  4. Die Wasserentnahme aus Hausbrunnen (erlaubnisfreie Brunnen) zur Bewässerung wird in der Zeit von 9 – 19 Uhr untersagt.

    Die Allgemeinverfügung gilt vorbehaltlich des vollständigen bzw. teilweisen Widerrufes ab sofort bis einschließlich 30.09.2026.
    Der genaue Wortlaut ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge veröffentlicht.