Die Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH informiert:

auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 10VB/2015 der 47. Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Weißeritzgruppe vom 17. Dezember 2015 und der 30. Gesellschafterversammlung der Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH vom 22. Dezember 2015 ist der Pkt. 8.5 der Ergänzenden Bedingungen der Gesellschaft zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980  (AVBWasserV und Pkt. 3.3. sowie 3.4 des Preisblattes Wassertarif wie folgt geändert worden: