Im WAB-Entflechtungsgesetz von 1993 wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass die
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Dresden GmbH (WAB) ihre wirtschaftliche Tätigkeit zum 31.12.1993 einstellen muss.


Der Kommunalbeirat, der sich aus Bürgermeistern der Altkreise Freital und
Dippoldiswalde zusammensetzte, hat in Zusammenarbeit mit der damaligen WAB-Bereichsdirektion Freital federführend und frühzeitig die Weichen für die Gründung des
Trinkwasserzweckverbandes Weißeritzgruppe (TWZ) gestellt.


Die Gründungsdokumente, einschließlich aller notwendigen Satzungen, wurden erarbeitet und vom damals zuständigen Regierungspräsidium Dresden genehmigt.


Die Gründungsmitglieder des TWZ waren 7 Städte und 28 Gemeinden der Altkreise
Freital und Dippoldiswalde.


Der TWZ hat seine wirtschaftliche Tätigkeit zum 01.01.1994 aufgenommen. Alle Anlagen zur Trinkwasserversorgung, einschließlich der erforderlichen Ortsnetze im Verbandsgebiet, welche sich im Eigentum der WAB befanden, wurden zu diesem Zeitpunkt
in das Eigentum des TWZ überführt.


Der TWZ hat im August 1998 seinen der Wasserversorgung dienenden Eigenbetrieb,
der das gesamte Verbandsvermögen und das Personal umfasst, rückwirkend in Anwendung des Umwandlungsgesetzes (UmwG) zum 01. Januar 1998 auf die neu gegründete Eigengesellschaft bzw. Firma „Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH“
(WVWGmbH) mit Sitz in Freital ausgegliedert.
Der TWZ besteht jedoch fort und ist zu 100 Prozent Gesellschafter der WVWGmbH.
Seine innere Verfassung und seine Aufgaben sind in der


Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes Weißeritzgruppe

festgelegt.


Die derzeit gültige Fassung vom 11. Dezember 2014 wurde im Sächsischen Amtsblatt
Nr. 6/2015 Seite 206 – 210 vom 05. Februar 2015 öffentlich bekannt gemacht.


Dem Verband obliegen u.a. auch hoheitliche Aufgaben und hier insbesondere die
Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges auf der Grundlage der


Satzung des Trinkwasserzweckverbandes Weißeritzgruppe über die öffentliche
Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Versorgungsanlage in
der Fassung vom 05. November 2002.


Weitere Informationen können dem jeweils aktuellen Beteiligungsbericht des TWZ entnommen werden.