Angesichts der anhaltenden Trockenheit und den niedrigen Wasserständen in den Talsperren hat das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 03.08.2026 eine Allgemeinverfügung mit folgenden Schwerpunkten erlassen:
- Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wird untersagt
- Die Wasserentnahme aus Leitungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung zur Befüllung privater Pools ab einer Gesamtfüllmenge von 300 l wird untersagt.
- Die Wasserentnahme aus Leitungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung zur Bewässerung wird in der Zeit von 9 – 19 Uhr untersagt.
- Die Wasserentnahme aus Hausbrunnen (erlaubnisfreie Brunnen) zur Bewässerung wird in der Zeit von 9 – 19 Uhr untersagt.
Die Allgemeinverfügung gilt vorbehaltlich des vollständigen bzw. teilweisen Widerrufes ab sofort bis einschließlich 30.09.2026.
Der genaue Wortlaut ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge veröffentlicht.
