Firmengeschichte 1994-1998
Im WAB-Entflechtungsgesetz von 1993 wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass die Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Dresden GmbH ihre wirtschaftliche Tätigkeit zum 31.12.1993 einstellen muss.
Der Kommunalbeirat hat in Zusammenarbeit mit der Bereichsdirektion federführend und frühzeitig die Weichen für die Gründung des Trinkwasserzweckverbandes Weißeritzgruppe (TWZ) gestellt.
Die Gründungsdokumente, einschließlich aller notwendigen Satzungen, wurden erarbeitet und vom damals zuständigen Regierungspräsidium Dresden genehmigt.
Seine Gründungsmitglieder waren 7 Städte und 28 Gemeinden der Altkreise Freital und Dippoldiswalde.
Der TWZ hat seine wirtschaftliche Tätigkeit zum 01.01.1994 aufgenommen. Alle Anlagen zur Trinkwasserversorgung, einschließlich der erforderlichen Ortsnetze im Verbandsgebiet, welche sich im Eigentum der WAB befanden, wurden zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum des TWZ überführt.
Die eingeleiteten Bemühungen seines Rechtsvorgängers zur Konsolidierung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur führte der TWZ konsequent fort. Er hatte ein sehr schweres Erbe angetreten.
Neben dem hohen investiven Nachholbedarf standen überproportionale Aufwendungen für den Betrieb der Anlagen auf der Tagesordnung. Dieses wirtschaftliche Erbe schlug natürlich auf die damaligen Wassergebühren durch.
Durch die hohe Förderung von Investitionsmaßnahmen durch den Freistaat Sachsen und die einhergehende Verminderung der Kosten für den Betrieb der Anlagen konnten die Wassergebühren und später die Wasserentgelte in ihrer Höhe bis heute stabil gehalten werden.